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Gemeindeschule Schwyz

  • Herrengasse 37
    Postfach 550
    6431 Schwyz
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag

    8.30 – 11.30 Uhr
    13.30 – 16.30 Uhr

Inhalt

Schulergänzende Betreuung (SEB)

Während den letzten 10 Jahren hat der Verein Mittagstisch+ ein Angebot schulergänzender Betreuung aufgebaut, welches sich in den Schulkreisen Lücken, Ibach, Seewen und Rickenbach etabliert hat. Diese ermöglichen arbeitstätigen Eltern die Betreuung ihrer Kinder über Mittag, wie auch vor und nach dem Unterricht. Durch die grosszügigen Räumlichkeiten im Schulhaus Lücken II kann sowohl eine Mittwochnachmittagsbetreuung wie auch ein Ferienhort für die Kinder aus allen Schulkreisen angeboten werden.

Schulergänzende Betreuung ab Schuljahr 2024/2025
Mit der Einführung und Umsetzung des neuen Kinderbetreuungsgesetzes übergibt der Verein Mittagstisch+ die schulergänzende Betreuung an die Gemeindeschule Schwyz. Dem Verein Mittagstisch+ gebührt dafür ein herzliches Dankeschön. Die Mythenand GmbH wird auch weiterhin die administrative Arbeit leisten und das professionelle Betreuungspersonal stellen und führen.
 
Anmeldung
Sie können ab sofort Ihre Anmeldung direkt via diesem Link vornehmen. Weitere Auskünfte erteilen Luzia Wiget oder Daniela Strebel von der Mythenand GmbH unter 041 811 75 75.
 
Betriebskonzept Schulergänzende Betreuung
Das „Betriebskonzept Schulergänzende Betreuung“ ist ab 1. August 2024 gültig und ist Bestandteil einer Betreuungsvereinbarung.
 
Betreuungszeiten und Tarifstruktur
Die Betreuungszeiten und die Tarifstruktur sind ab 1. August 2024 gültig und Bestandteil einer Betreuungsvereinbarung.
 
Finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern
Im Kanton Schwyz tritt per 1. Juni 2024 ein neues Gesetz zur Kinderbetreuung in Kraft, um erwerbstätige Eltern zu entlasten.

Erwerbstätige Eltern, deren Kinder in einer Kita, in einer schulergänzenden Betreuung oder in einer Tagesfamilie betreut werden, erhalten im Kanton Schwyz neu eine finanzielle Unterstützung. Das neue Gesetz zur Kinderbetreuung tritt per 1. Juni 2024 in Kraft. Die Höhe des finanziellen Beitrags richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern und wird pro Kind bezahlt. Es spielt keine Rolle, ob die Eltern ihre Kinder in der eigenen Gemeinde oder ausserhalb betreuen lassen. Die Kosten für die finanzielle Unterstützung werden zwischen dem Kanton und den Gemeinden je zur Hälfte aufgeteilt.

Für eine erste Einschätzung, wie viel Betreuungsbeiträge einer Familie ungefähr zustehen, kann der Beitragsrechner als Berechnungshilfe dienen. Er ist aber nicht für die endgültige Abwicklung und Berechnung des familienergänzenden Kinderbetreuungsbeitrags vorgesehen. Er dient lediglich dazu, dass Erziehungsberechtigte bereits vor Inkrafttreten des Kinderbetreuungsgesetzes am 1. Juni 2024 die ungefähre Höhe der monatlichen Betreuungsbeiträge abschätzen können. Den Beitragsrechner finden Sie hier. Die Gesuche für Kinderbetreuungsbeiträge können bei der Gemeinde Schwyz ab 1. Juni 2024 via der Informatikapplikation kiBon eingereicht werden.

Für weitere Fragen zur Anspruchsprüfung und Beitragsabwicklung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

 

Dokumente

Name
SEB Informationsschreiben Gemeindeschule Schwyz Download 0 SEB Informationsschreiben Gemeindeschule Schwyz
SEB Betriebskonzept Download 1 SEB Betriebskonzept
SEB Betreuungszeiten und Tarifstruktur Download 2 SEB Betreuungszeiten und Tarifstruktur